Nach aktueller Gesetzeslage läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen zum Jahresende aus.

Rheinland-Pfalz |

Nach aktueller Gesetzeslage läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen zum Jahresende aus. Seit Monaten setzt sich der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz unermüdlich für die dauerhafte Geltung der sieben Prozent auf Speisen mit Einbezug der Getränke ein.

Freitag dieser Woche wird der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur dauerhaften Geltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in den Bundestag eingebracht. Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner haben sich öffentlich bereits für eine Entfristung ausgesprochen.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz appelliert an alle Regierungsfraktionen, sich für die dauerhafte Geltung der 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke im Sinne der Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie stark zu machen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen des Gastgewerbes bekräftigten wir noch einmal deutlich unsere Forderung nach der Entfristung der gesenkten Mehrwertsteuer:

Das ist das richtige Mittel, um die Betriebe in eigener Kraft zu unterstützen. Die Mehrwertsteuersenkung ist fair, europaweiter Standard und stärkt die Leistungen der Betriebe selbst! - Gereon Haumann (DEHOGA Präsident)

Die Gründe für den DEHOGA-Antrag unter: www.dehoga-rlp.de