Für die von der Flutkatastrophe Betroffenen im Ahrtal gibt es im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform einige Besonderheiten zu beachten.

Kreis Ahrweiler |

Die Umsetzung der Grundsteuerreform startet 2022. Ab dem 1. Juli werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.

Für die von der Flutkatastrophe Betroffenen im Ahrtal gibt es im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform einige Besonderheiten zu beachten.

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat jetzt auf seiner Internetseite wichtige Informationen in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQs) für Grundstückseigentümer, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, zusammengestellt:

https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/besonderheiten-flutkatastrophe