Die Stadt Neuwied erhöht die Grundsteuer A: Welche Auswirkungen das hat und die Hintergründe.

Neuwied |

Der Beigeordnete Ralf Seemann, der auch als Kämmerer in Neuwied tätig ist, stellt dem Stadtrat eine Erhöhung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen vor. Diese Maßnahme betrifft rund 850 Personen oder Organisationen, wobei für etwa 600 von ihnen die Erhöhung weniger als fünf Euro pro Jahr ausmacht. Die Stadt Neuwied selbst wird mit etwa 320 Euro am stärksten belastet.

Die Verwaltung sieht keine Alternative zur Steuererhöhung, da das Landesfinanzausgleichsgesetz einen Nivellierungssatz von mindestens 345 v. H. vorschreibt, während der Hebesatz in Neuwied bei 320 v. H. liegt. Der Landesbetrieb Mobilität hat bereits erklärt, dass bei der Genehmigung von Förderanträgen überprüft wird, ob diese Regelung eingehalten wurde, da andernfalls die Ablehnung zukünftiger Förderanträge droht. Dies könnte zu einem Verlust von mehreren Millionen Euro führen.

Insgesamt wird die Erhöhung der Grundsteuer A der Stadt Neuwied Mehreinnahmen in Höhe von etwa 3.800 Euro bringen. Ob diese Einnahmen den Verwaltungsaufwand, der mit der Umsetzung der Steuererhöhung verbunden ist, decken werden, wird von Beigeordnetem Seemann stark angezweifelt.

 



Erklärung zum Nivellierungssatz und Hebesatz

Der Nivellierungssatz gleicht die Unterschiede in den Steuersätzen zwischen Gemeinden aus, während der Hebesatz der spezifische Steuersatz ist, der von einer Gemeinde festgelegt wird und die Höhe der Grundsteuer beeinflusst.