Der Wegfall der Testpflicht sei ein wichtiges Signal für die Gastronmie.

Rheinland-Pfalz |

Die ab Freitag, dem 14. Januar zusätzlich geltende Ausnahmeregelung für frisch Geimpfte und frisch Genesene begrüßt der Präsident Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Rheinland-Pfalz.

Damit werden Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft (Vollimpfschutz) bzw. frisch genesen oder die nach einer doppelten Impfung frisch genesen sind, von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit konnte der DEHOGA Rheinland-Pfalz im Gespräch mit der Landesregierung eine Erweiterung für die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt, erreichen.

Präsident Gereon Haumann: „Wir sehen die Erleichterung für frisch Geimpfte und frisch Genesene mit Wegfall der Testpflicht im Rahmen der 2G Plus-Regelung als Weg in die richtige Richtung und als wichtiges Signal für unsere Betriebe.“