Die letzten Wochen vor den Sommerferien können für Schülerinnen und Schüler in Koblenz und Umgebung noch schweißtreibend werden. Doch wann gibt es eigentlich hitzefrei? Und wie sieht es mit der Kleiderordnung bei hohen Temperaturen aus?
Hitzefrei ab 27 Grad möglich
Grundsätzlich kann bei anhaltender Raumtemperatur von über 27 Grad nach pädagogischem Ermessen hitzefrei gewährt werden. Dies ist in einer Verwaltungsvorschrift des Bildungsministeriums verankert und gilt vor allem an weiterführenden Schulen. Die Entscheidung, wann der Unterricht wegen zu großer Hitze ausfällt oder verkürzt wird, trifft die Schulleitung. Für Grundschulen und Kitas existieren keine verbindlichen Vorgaben.
Keine einheitliche Kleiderordnung
An Schulen in Rheinland-Pfalz gibt es keine landesweit einheitlichen Kleiderordnungen. Die Kleidung soll lediglich "dem schulischen Rahmen entsprechen". Die Landesschülervertretung ist der Meinung, dass es generell keine Grenzen bei der Kleidung geben sollte, da dies ein Eingriff in das Leben der Kinder und Jugendlichen sei.
Klimaanlagen und Ventilatoren Mangelware
Flächendeckend sind Schulen und Kitas in Rheinland-Pfalz nicht mit Klimaanlagen ausgestattet. Auch Ventilatoren sind nicht überall vorhanden. Die Gebäudeausstattung hängt wesentlich von den jeweiligen Schulträgern sowie den Trägern der Kitas ab. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert eine umfassende Modernisierung der Infrastruktur.
Sportunterricht bei Hitze
Es gibt in Rheinland-Pfalz keine einheitlich verbindliche Grad-Grenze, ob der Sportunterricht bei großer Hitze in der Halle oder im Freien ausgeführt wird. Die Entscheidung liegt bei den Lehrkräften. Das Bildungsministerium betont, dass eine Sensibilisierung für einen an die Hitze angepassten Sportunterricht wichtiger sei als ein generelles Verbot ab einer bestimmten Temperatur.
Die Landesschülervertretung wünscht sich, dass die Anliegen der Schülerinnen und Schüler mehr gehört werden und die Schulen besser auf die Temperaturen vorbereitet sind. Die GEW fordert zudem verbindliche Handlungsvorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, um sowohl die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen als auch die der Beschäftigten in Hitzephasen besser zu schützen.