Ein 23-jähriger Autofahrer bemerkte auf der Beatusstraße, dass er sich auf der falschen Spur befand und eigentlich in die Karthäuserstraße abbiegen wollte. Daraufhin stoppte er sein Fahrzeug auf der Auffahrt und legte den Rückwärtsgang ein, um entgegen der Fahrtrichtung zu korrigieren.
Kollision mit nachfolgendem Fahrzeug
Zeitgleich wollte eine 19-jährige Autofahrerin mit ihrem Wagen auf die B9 auffahren. Der rückwärtsfahrende Wagen des 23-Jährigen kam ihr plötzlich entgegen, wodurch eine Kollision unausweichlich wurde.
Leichtverletzte und erheblicher Sachschaden
Die 19-Jährige sowie ihre beiden Mitfahrerinnen erlitten leichte Verletzungen durch den Aufprall. Beide Fahrzeuge wurden so stark beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten.
Straßensperrung und Ermittlungen
Für die Unfallaufnahme sperrte die Polizei die Beatusstraße und die Auffahrt zur B9 für anderthalb Stunden. Gegen den 23-jährigen Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB eingeleitet.