Die Angehörigen der getöteten Luise fordern von zwei Mädchen, die die Tat gestanden hatten, Schmerzensgeld und die Übernahme der Bestattungskosten. Die Verhandlung beginnt am Donnerstag um 14 Uhr am Landgericht Koblenz.
Rückblick auf die Tat
Der Fall hatte im März 2023 für Entsetzen gesorgt: Die damals zwölfjährige Luise wurde erstochen. Die geständigen Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt 12 und 13 Jahre alt. Da sie aufgrund ihres Alters nicht strafrechtlich belangt werden konnten, stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nach umfangreichen Ermittlungen ein.
Güteverhandlung als erster Schritt
Wie das Gericht mitteilt, beginnt das Zivilverfahren zunächst mit einer Güteverhandlung. Diese soll zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Sollte diese scheitern, folgt direkt im Anschluss der Haupttermin als Videoverhandlung. Die Vernehmung der beiden Beklagten soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Ein Urteil wird am Donnerstag noch nicht erwartet.
