In den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Cochem-Zell |

Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (33. CoBeLVO) empfiehlt in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Wege des Kunden- oder Besucherverkehrs zusammenkommen, das Tragen einer Maske. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell wird, zunächst bis zum 30. April, dieser Empfehlung nachkommen.

Daher ist weiterhin in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske verpflichtend.

Dies dient dem Schutz der Besuchenden und Mitarbeitenden und soll sicherstellen, dass auch künftig die Leistungen der Kreisverwaltung in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus ist auch weiterhin der Zutritt zur Kreisverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.