An Gründonnerstag sind die Öffnungszeiten der Kreisverwaltung geändert. Außerdem gilt im Haus weiterhin die Maskenpflicht.

Rhein-Hunsrück |

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises informiert über zwei Dinge. Zum einen bleibt die Maskenpflicht im Haus für Besuchende weiterhin bestehen. Zum anderen hat die Kreisverwaltung in der kommenden Woche am Gründonnerstag nicht zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Maskenpflicht bei der Kreisverwaltung bleibt bestehen

Mit der aktuellen Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem 3. April grundsätzlich die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Aufgrund der momentanen Infektionslage besteht jedoch weiterhin eine hohe Infektionsgefahr. Das Hygienekonzept der Kreisverwaltung sieht daher zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Personals eine Maskenpflicht weiter vor.

Landrat Volker Boch bittet um Verständnis für die Entscheidung, dass auch ab dem 3. April ein Besuch der Kreisverwaltung nur mit einer medizinischen oder einer FFP2-Maske möglich ist.

Geänderte Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an Gründonnerstag

An Gründonnerstag, dem 14. April, entfällt der Dienstleistungsabend der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises. Die Kfz-Zulassungsstelle Simmern ist an diesem Tag durchgehend von 7:30 bis 14 Uhr geöffnet. Die Führerscheinstelle, die Ausländerbehörde, die Einbürgerungsstelle sowie die Jagd- und Waffenbehörde der Kreisverwaltung sind jeweils von 8 bis 14 Uhr geöffnet und das Info-Center von 7 bis 16 Uhr. Das Kreisarchiv ist am 14. April geschlossen.