Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und dienen damit der Daseinsvorsorge.

Mayen |

Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und dienen damit der Daseinsvorsorge. Sie unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz, daher gelten für sie Rechte, aber auch Pflichten. Insbesondere haben Taxiunternehmen eine Betriebs- und Beförderungspflicht, das heißt, dass sie verpflichtet sind Beförderungen für jedermann, rund um die Uhr, flächendeckend und zu fairen Preisen anzubieten.

Die Beförderungspflicht bezieht sich jedoch nur auf Fahrten innerhalb des Pflichtgebietes. In der Stadt Mayen bezieht sich das Pflichtgebiet auf das gesamte Stadtgebiet inklusive der Stadtteile. Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets unterliegen der freien Vereinbarung und können von dem jeweiligen Taxiunternehmen abgelehnt werden.

Das Beförderungsentgelt ist durch eine entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Mayen festgesetzt. Derzeit beträgt der Mindestfahrpreis drei Euro. Hinzu kommt der Kilometerpreis. Dieser beträgt je 50 Metern gefahrene Wegstrecke zehn Cent, insgesamt also zwei Euro je Kilometer. Zum 1. April wird der Mindestfahrpreis auf 3,80 Euro und der Kilometerpreis auf 2,80 Euro erhöht.