Besonders wird davor gewarnt, fremde Grundstücke ohne Erlaubnis zu betreten. Das unbefugte Betreten stellt nach Angaben der Polizei den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs dar.
Polizei kündigt Strafanzeigen an
Wer dennoch unerlaubt Grundstücke betritt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. In solchen Fällen wird eine Strafanzeige gefertigt, so die Polizei. Die Behörde appelliert an Besucher und Interessierte, die Rechte der Bewohner zu respektieren.
