Nach Beschwerden über riskante Fahrten mit Fahrrädern und E-Scootern hat die Polizei Andernach verstärkt in der Innenstadt kontrolliert. Mehrere Verfahren wurden eingeleitet, fünf E-Scooter sichergestellt.

Andernach |

In der Andernacher Fußgängerzone hat die Polizei in der vergangenen Woche mehrfach uniformierte und zivile Kontrollen durchgeführt. Im Fokus standen unter anderem die Bereiche Läufstraße, Marktplatz, Hochstraße, Obere Wallstraße sowie angrenzende Nebenstraßen.

Auslöser waren mehrere Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Demnach sollen Rad- und E-Scooter-Fahrende immer wieder durch die Fußgängerzone fahren und dabei durch zu hohe Geschwindigkeit oder mangelnde Rücksichtnahme gefährliche Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verursachen. Die Polizei Andernach reagierte nach eigenen Angaben zeitnah auf diese Hinweise.

Fünf E-Scooter sichergestellt

Bei den Kontrollen stellten die Einsatzkräfte insgesamt fünf E-Scooter sicher. Gründe waren unter anderem, dass die Fahrzeuge von Kindern unter 14 Jahren genutzt wurden, nicht den sicherheitstechnischen Vorgaben entsprachen oder kein Versicherungsschutz bestand.

In mehreren Fällen wurden Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet. Betroffen sind nicht nur Fahrerinnen und Fahrer, die mit Fahrrädern oder E-Scootern unerlaubt in der Fußgängerzone unterwegs waren. Auch gegen Eltern wurden Verfahren eingeleitet, wenn Kinder unter 14 Jahren mit E-Scootern gefahren waren.

Die Polizei weist darauf hin, dass in Fußgängerzonen grundsätzlich kein Fahrzeugverkehr erlaubt ist, sofern keine entsprechende Ausnahmebeschilderung vorhanden ist. Das gilt für Autos ebenso wie für Fahrräder und E-Scooter.

„Wir werden auch in den kommenden Wochen verstärkt ein Auge auf das Verhalten von Fahrzeugführenden in der Fußgängerzone richten, um gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen“, sagt Polizeioberrat Martin Hoch, Leiter der Polizeiinspektion Andernach.