Zur Reduzierung der Rattenpopulation startet die Stadt Koblenz vom 4. November bis zum 13. Dezember eine umfassende Rattenbekämpfungsaktion.

Koblenz |

An der Aktion beteiligen sich alle städtischen Ämter mit eigenem Grundbesitz. Koblenzer Bürger, Wohnungsbaugesellschaften und weitere Institutionen können sich freiwillig durch zertifizierte Schädlingsbekämpfer beteiligen.

Vorgaben für sichere Bekämpfung

Die Rattenbekämpfung soll nur im notwendigen Umfang und durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden. Für den Einsatz sind ausschließlich amtlich zugelassene Mittel in geschlossenen Köderstationen erlaubt. In Gewässernähe ist das Auslegen von Ködern untersagt, um die Fischbestände zu schützen. Tote Ratten können im städtischen Konfiskatbehälter entsorgt werden.

Dokumentation und Abschluss der Maßnahme

Sobald kein Fraß mehr festgestellt wird, sind die Köder zu entfernen, spätestens jedoch bis zum 13. Dezember. Anerkannte Schädlingsbekämpfer und beteiligte städtische Ämter müssen die Bekämpfung detailliert dokumentieren und das Kontrollbuch nach Abschluss der Maßnahme dem Ordnungsamt vorlegen.