Zu Beginn der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko von Wildunfällen.

Koblenz |

Alle zweieinhalb Minuten kollidiert in Deutschland ein Reh, ein Wildschwein oder ein Hirsch mit einem Fahrzeug. Die Folge: Dutzende Tote, mehr als 3.000 Verletzte und eine halbe Milliarde Euro Sachschaden jährlich. Allein in Rheinland-Pfalz ereigneten sich im ersten Halbjahr dieses Jahres 118 Wildunfälle mit Personenschäden. 23 Menschen wurden dabei schwer, 84 leicht verletzt. Gerade jetzt zu Herbstbeginn und besonders, wenn mit der Zeitumstellung der Pendelverkehr in die Dämmerung fällt, steigt das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden. Für Autofahrer heißt das ab sofort wieder: Wachsam sein - besonders dort, wo die Wildwechselschilder stehen. „Wo ein Wald, da ein Reh“, lautet die vereinfachte Faustformel.  

So vermeiden Sie einen Wildunfall

Der ADAC empfiehlt deshalb, vorausschauend und mit reduzierter Geschwindigkeit zu fahren sowie ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. „Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch eine Zeitumstellung“, warnt Herbert  Fuss, Verkehrsexperte des ADAC Mittelrhein. Und erklärt: „Wer an kritischen Stellen statt mit 80 nur mit 60 Kilometern pro Stunde unterwegs ist, reduziert seinen Anhalteweg um mehr als 30 Meter und hat damit deutlich bessere Chancen, sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bekommen.“ Taucht Wild am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren. Befinden sich Tiere bereits auf der Straße, sollte versucht werden, es durch lautes Hupen von der Straße zu vertreiben. Mit den Scheinwerfern aufzublenden, bewirkt eher das Gegenteil. „Das grelle Licht verwirrt die Tiere und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit, so dass diese verunsichert sind, nur verharren und nicht weiterlaufen. Grundsätzlich gilt: unbedingt die Spur halten und in keinem Fall auf die Gegenfahrbahn ausweichen“, so Fuss. Sofern eine Kollision nicht verhindert werden konnte, sind folgende Punkte zu beachten:

• Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Das gilt auch, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist

• Im Falle von verletzten Personen die 112 rufen und Erste Hilfe leisten

• Auch ohne Verletzte die Polizei unter 110 oder den Jagdpächter verständigen

• Wenn möglich, das tote Tier mit Handschuhen an den Randstreifen ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Verletzte Tiere dürfen nicht angefasst werden, da sie sich wehren könnten.

• Polizei oder Jäger vor Ort nach der Wildschadenbescheinigung fragen, die zur Schadenregulierung mit der Kfz-Versicherung benötigt wird „Darüber hinaus darf das angefahrene Wild nicht vom Unfallort entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei“, betont Fuss.

So funktioniert die Schadenregulierung

Mit Blick auf die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ist eine Wildunfallbescheinigung erforderlich, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird.

 Übrigens: Etwaige Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, ersetzt die Teilkasko-Versicherung. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Bei Unfällen mit Vögeln kommen hingegen nicht alle Versicherungen für den entstandenen Schaden auf. Einige Versicherungen bieten jedoch Versicherungsschutz für Unfälle mit allen Tierarten inklusiven Haustieren an.

 „Wenn der Autofahrer nicht nachweisen kann, dass der Fahrzeugschaden durch einen Wildunfall entstanden ist, dann kann der entstandene Schaden über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Die Inanspruchnahme ist allerdings mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse verbunden“, klärt Herbert Fuss auf.

 Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/wildunfaelle/ und hier der Link zum aktuellen Beitrag: https://youtu.be/9cntCB2hqlg