Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko von Wildunfällen. Verkehrsexperte Herbert Fuss vom ADAC Mittelrhein gibt Tipps.

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Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko von Wildunfällen. Verkehrsexperte Herbert Fuss gibt Tipps, wie sich ein Unfall vermeiden lässt und was es bei einer Schadensregulierung zu beachten gilt. Alle zweieinhalb Minuten kollidiert in Deutschland ein Reh, ein Wildschwein oder ein Hirsch mit einem Fahrzeug.

Die Folge: jährlich dutzende Tote, tausende Verletzte und eine halbe Milliarde Euro Sachschaden.

Gerade zu dieser Jahreszeit steigt das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden. - Herbert Fuss (Verkehrsexperte ADAC Mittelrhein)

Denn in den kommenden Wochen verschiebt sich der Pendelverkehr in die Zeit der Dämmerung. Für Autofahrer heißt das ab sofort wieder: wachsam sein. Besonders dort, wo die Wildwechselschilder stehen.

So kann ein Wildunfall vermieden werden

Der ADAC empfiehlt deshalb, vorausschauend und mit reduzierter Geschwindigkeit zu fahren sowie ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten.

Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch eine Zeitumstellung. Wer an kritischen Stellen statt mit 80 mit 60 km/h unterwegs ist, verkürzt seinen Bremsweg um rund 20 Meter und hat damit deutlich bessere Chancen, sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bekommen. - Herbert Fuss (Verkehrsexperte ADAC Mittelrhein)

Taucht Wild am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren. Befinden sich Tiere bereits auf der Straße, sollte versucht werden, diese durch lautes Hupen von der Straße zu vertreiben.

Mit den Scheinwerfern aufzublenden, bewirkt eher das Gegenteil. Das grelle Licht verwirrt die Tiere und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit, so dass diese nur verharren und nicht weiterlaufen. - Herbert Fuss (Verkehrsexperte ADAC Mittelrhein)

Richtiges Verhalten beim Wildunfall
  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern.
  • Auch ohne Verletzte die Polizei unter 110 oder den Jagdpächter verständigen. Diese nach einer Wildschadenbescheinigung fragen, die zur Schadenregulierung mit der Kfz-Versicherung benötigt wird.
  • Keinesfalls darf das angefahrene Wild vom Unfallort entfernt werden, dann kann laut Fuss eine Anzeige drohen.
So funktioniert die Schadenregulierung

Etwaige Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, ersetzt die Teilkasko-Versicherung. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nicht steigt. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Bei Unfällen mit Vögeln kommen hingegen nicht alle Versicherungen über die Teilkasko für den entstandenen Schaden auf. Hier greift dann gegebenenfalls die Vollkaskoversicherung.

Die Inanspruchnahme ist allerdings mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse verbunden. - Herbert Fuss (Verkehrsexperte ADAC Mittelrhein)

Weiterführende Informationen unter: www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/wildunfaelle