Die Kreisrichtlinien wurden zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung aktualisiert.

Rhein-Hunsrück-Kreis |

Der Rhein-Hunsrück-Kreis will die außerschulische Bildung für Kinder und Jugendliche weiterhin verstärkt unterstützen. Dazu wurden die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen in diesem Rahmen sowohl inhaltlich, als auch in der Höhe der möglichen Förderungen aktualisiert.

Zu dieser Aktualisierung gehören folgende Dinge:

  • Veranstalter von Übernachtungsfreizeiten erhalten einen deutlich höheren Zuschuss
  • Erhöhung der Kreisförderung bei Mitarbeiterschulungen, politischer Jugendbildung und Ferienbetreuungsmaßnahmen
  • Familienfreizeiten mit Übernachtung, Tagesveranstaltungen und Seminare werden in das Förderprogramm aufgenommen
  • Integrative Freizeiten können zukünftig auch auf Unterstützung hoffen

Zuschussberechtigt sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und deren Mitgliedsverbände, also in der Regel die im Landkreis tätigen Jugendverbände und Vereine von z.B. Pfadfindern, Kirchen, Sport, Musik und Rettungsorganisationen. Zudem sind auch Träger von Maßnahmen, deren Bedarf in der Jugendhilfeplanung des Landkreises festgestellt wurde zuschussberechtigt.

Die Aktualisierung der Rahmenrichtlinien wurde durch Einzelinterviews der Kreisjugendförderung mit Vertreter*innen der Jugendverbände im Rhein-Hunsrück-Kreis ins Leben gerufen. 

Nähere Informationen zur Fördervoraussetzung und dem Förderrahmen erhalten Vereine und Verbände auf der Homepage des Landkreises www.kreis-sim.de oder bei der Kreisjugendförderung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82 509 oder 82 557, dagmar.petri@rheinhunsrueck.de. Ergänzende Zuschüsse für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung können zudem über den Landesjugendring/das Landesjugendamt beantragt werden.