Welche Mittel sind erlaubt gegen die unerwünschten Wildkräuter? aktuell4u und die Stadt Koblenz klären auf.

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Wir alle lieben den Sommer, die Sonne unser Haus und den Garten. Wären da nicht die unerwünschten Wildkräuter. Jedes Jahr sprießen sie erneut aus allen Fugen und Ritzen von gepflasterten Wegen oder Auffahrten. Oftmals greifen die Bürgerinnen und Bürger zu Pflanzenschutzmitteln, Hausmitteln wie Salz, Essig und dergleichen, Messer, Hacke, Fugenkratzern, scharfen Besen, motorbetriebene Stahlbürsten oder gar zum Hochdruckreiniger.

Aber was ist erlaubt und was nicht und warum?

Nicht erlaubt sind Pflanzenschutzmittel und Hausmittel (Essig, Salz, etc.) auf Terrassen, Hofflächen, Ein- und Zufahrten zu Grundstücken, Bürgersteigen, Straßenrändern, weiteren Außenanlagen wie Parkplätzen, Wegen und Plätzen außerhalb von Gärten sowie sonstiges Nichtkulturland. Hier verbietet das Pflanzenschutzgesetz also die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Hausmitteln. Die im ersten Moment scheinbar unbedenklich wirkenden Hausmittel, wie Salz und Essig sind verboten, wenn sie zum Zweck der Unkrautbeseitigung verwendet werden. Sie gelten somit als Herbizide.

Es handelt sich bei diesen Regelungen nicht um eine Willkür des Gesetzgebers, sondern darum, dass giftige Stoffe beim nächsten Regenschauer ansonsten nach Aufbringung auf der Fläche in die Gewässer und damit in die Kläranlagen gespült werden. Das hat dann wiederum Auswirkungen auf das Flusswasser. Und genau dies soll vermieden werden.

Erlaubt bleiben nur noch die nichtchemischen Möglichkeiten: Messer, Hacke, Fugenkratzer, scharfe Besen, motorbetriebene Stahlbürsten und Hochdruckreiniger.

Weitere Infos zum Thema gibt es hier: https://add.rlp.de/de/themen/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel/anwendung-von-pflanzenschutzmitteln/