Bei einer Kontrolle am gestrigen Dienstag, 9. August, wurde die im Juni eröffnete Fahrradstraße in Koblenz unter die Lupe genommen.

Koblenz |

Bei der ersten groß angelegten Kontrolle in der ersten Fahrradstraße in Koblenz am gestriegen Dienstag, 9. August, wurden von der Polizei gleich 177 Verstöße festgestellt. Im Zeitraum von 12 bis 16 Uhr führte die Polizeiinspektion Koblenz 1 eine Verkehrskontrolle in der Casinostraße durch. Schwerpunkt war dabei vor allem der Radverkehr, denn im Juni wurde die Casinostraße, beginnend und endend an der Ecke Clemensstraße/ Friedrich-Ebert-Ring, zur Fahrradstraße umgewidmet.

Trotz des Verbotes für Autofahrende wird die Straße weiterhin stark vom PKW-Verkehr frequentiert, was für Radfahrende beeinträchtigend und gefährlich sein kann. In der Vergangenheit wurden hier seitens der Polizei bereits viele Aufklärungsgespräche geführt - für Verstöße gab es nur mündliche Verwarnungen. Gestern wurden diese geahndet. 15 Euro heißt es dann für das verbotswidrige Befahren der Fahrradstraße mit einem Kraftfahrzeug. Eine Ausnahme bildet die Koblenzer Fahrradstraße jedoch: Anlieger, sprich Bewohner oder zur Auftragserledigung benannte Personen (z.B. Lieferanten), dürfen diese passieren. Allerdings gelten auch hier Regeln: eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, parken nur in markierten Flächen, halten untersagt und selbstverständlich darf der Radverkehr nicht behindert oder gefährdet werden.

In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Koblenz und deren Radverkehrsbeauftragten ist auch Ziel der Polizei, Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden zu minimieren, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und auf ein sicheres und regelkonformes Verkehrsverhalten hinwirken.

Die Bilanz des gestrigen Tages verdeutlicht die Wichtigkeit der Schwerpunktkontrollen: von 177 Verstößen galten 168 dem verbotswidrigen Befahren der Fahrradstraße mit einem PKW, zwei Verstöße wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Mal das Dulden dessen, jeweils ein Rotlichtverstoß und ein nicht gesichertes Kind, außerdem vier Feststellungen zu Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern). Auch diese Thematik wird zeitnah nochmals bei einer Schwerpunktkontrolle aufgegriffen.

Quelle: Polizeipräsidium Koblenz
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