Der ADAC hat die Corona Hilfsaktion „Gelbe Engel helfen Engeln“ auch auf Helfer in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen ausgeweitet und leistet auch dort Pannen- und Unfallhilfen an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und THW und hilft bei Pannen von freiwilligen Helfern, auch wenn diese keine Mitglieder sind.
Auch auf eine „enge Prüfung“ der Voraussetzungen für eine Bergung und den Anspruch auf einen Mietwagen wird in den Flutkatastrophenregionen verzichtet. Bei der Bewertung der Voraussetzungen für eine Bergung und den Anspruch auf einen Mietwagen verfährt der ADAC , so eine aktuelle Mitteilung, in der aktuellen Situation großzügig und übernimmt die Kosten für die Bergung und den Mietwagen entsprechend den Leistungsgrenzen in den Bedingungen.
Die Sturmflut hat massive Wassermassen ausgelöst, weshalb von einer plötzlichen Einwirkung auf die Fahrzeuge auszugehen ist. Im Sinne der guten Hilfeleistung für die ADAC Mitglieder ist hier der Unfallbegriff erfüllt. Diese Maßnahmen gelten bis Ende 2021.
Rückfragen unter www.adac.de/rlp .