Die Antragstellung ist ausschließlich auf elektronischem Wege über eine Homepage des Landes Rheinland-Pfalz möglich.

Rhein-Hunsrück |

Das diesjährige Antragsverfahren Agrarförderung für Direktzahlungen und der Weitergewährungsantrag EULLa (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) ist eröffnet. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.

Hierzu benötigen die Antragstellenden ein Passwort, um den E-Antrag im Internet (www.eantrag.rlp.de) öffnen und bearbeiten zu können. Diese Passwörter sind an alle Antragstellenden, die schon im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben oder sich als Neueinsteigende registriert haben, vor kurzer Zeit versandt worden.

Personen, die einen Antrag auf Agrarförderung stellen wollen und noch kein Passwort haben, sollten sich umgehend mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.

Demovideos, Fragen und Antworten sowie Anleitungen zum E-Antrag können unter www.eantrag.rlp.de angeschaut werden. Dort kann auch die Antragsversion heruntergeladen werden.

Wichtig: Ab 2022 ist es wieder möglich, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete zu beantragen. Die Beantragung der Ausgleichszulage ist auf Seite 12 unter Nr. 36 im Gemeinsamen Antrag 2022 möglich.

Wie bereits bekanntgegeben, fallen die Zahlungsansprüche im Jahr 2023 weg. Dies bedeutet, dass die Zahlungsansprüche in diesem Jahr (2022) letztmalig genutzt werden können.

Wichtig ist es, Zahlungsansprüche, die in diesem Jahr (bis 16.05.2022) nicht genutzt werden können (Flächenverlust, Aufgabe des Betriebes), zu übertragen (verkaufen), da sie im nächsten Jahr gänzlich ihren Wert verlieren.

Landwirtinnen und Landwirte, die Zahlungsansprüche anbieten, können sich beim Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung melden. Die Verkaufsangebote werden dort in einer Liste erfasst. Interessierte können diese Liste anfordern (per Telefon oder E-Mail) und so Kaufpartner/-innen finden.

Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück bietet auch in diesem Jahr wieder Hilfestellung bei dem Antragsverfahren an. Dies kann auf folgenden Wegen geschehen:

Mit Hilfe des TeamViewers kann sich die Kreisverwaltung auf Ihren Bildschirm schalten und so bei Problemen effektiv helfen.

Telefonisch ist der Fachbereich Landwirtschaft in den Dienstzeiten erreichbar. Bestimmt können auf diesem Wege einige Fragen geklärt werden.

Sollte die Hilfestellung über Computer oder Telefon nicht zum Erfolg führen, sind natürlich auch persönliche Vorsprachen möglich. Hier aber bitte unbedingt einen Termin vereinbaren.

Sollten Antragstellende sich nicht in der Lage sehen, den Antrag alleine zu erstellen, oder ist ihnen der Aufwand zu groß, bieten verschiedene Dienstleister die komplette Antragstellung als Dienstleistung an.

Weitere Auskünfte erteilt das Personal der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft, unter den Rufnummern 06761 82-830 bis -836.