Die Pandemie hat unsere Welt nachhaltig geändert. Die Mentaltiät der Menschen wird nie mehr die selbe sein und auch unsere Arbeit muss sich anpassen.

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Am Ende der Corona-Pandemie wird die Welt eine andere sein. Wie aus allenschicksalshaften Ereignissen, ergeben sich auch aus dieser Herausforderung große Chancen. Nachdem das Land aus dem digitalen Tiefschlaf erwacht ist, werden sich die Arbeitswelt und damit das Arbeitsrecht deutlich verändern. Das magischen drei Buchstaben ESG sind in der Realität jedes Unternehmens angekommen.

ESG steht für nachprüfbare Kriterien bei den Themen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Neue Wege der kooperativen Zusammenarbeit ersetzen alte Klassenkampfklischees. Allen
voran gilt das für das Thema Homeoffice (Remote Work).

Statt auf dem Weg zum Büro kostbare Arbeitszeit in Staus und öffentlichen Nahverkehr zu verplempern, kann sie zum Wohl aller Beteiligten am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Für
Arbeitgeber ergeben sich die Vorteile der besseren Personalbindung, der Ersparnis an Mietkosten für teuren Büroraum, die Ersparnis von Reisekosten und eine höhere Produktivität. Arbeitnehmer können ihre Arbeit flexibel einteilen, sparen Zeit, Fahrtkosten und haben im Interesse der Familie besser Lenkungsoptionen, soweit die Kinderbetreuung wieder geregelt ist. Infektionserkrankungen und damit Lohnersatzkosten gehen deutlich
zurück. Der Verzicht auf Berufsverkehr und Reisetätigkeit führt neben der höheren Produktivität zu weniger CO² Emissionen (PKW-, Flugverkehr) und damit zu mehr Umweltschutz. Online-Teamwork und Videokonferenzen bestimmen unseren Alltag.

Die Organisation erfordert tragfähige vertragliche Grundlagen und dabei helfen Ihnen unsere Arbeitsrechtler. Aktuelle gesetzliche Regelungen für Home Office gibt es nicht. Es ist daher sinnvoll, eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Die Einrichtung des Arbeitsplatzes ist vorrangig zu klären, ebenso wie die Frage nach einer Kernarbeitszeit. Die Grundlagen der Arbeitssicherheit und die Datensicherheit sind weitere regelungsbedürftige Punkte. Letztlich sind Arbeitszeitgesetz und die Frage der Erreichbarkeit (Thema: Vertrauensarbeitszeit) in Einklang zu bringen. Um soziale Kontakte zu fördern, sollten auch ergänzende Anwesenheitszeiten im Betrieb geregelt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen lernen, die Probleme im Gespräch zu lösen und nicht ex cathedra. Es macht keinen Sinn, die Themen auszusitzen oder zu verdrängen. Sie kommen von selbst auf die Tagesordnung.