Ein Mann möchte eine Ehe in Deutschland schließen, hat aber in seinem Urlaub in Nigeria eine Stammeshochzeit mit einer dortigen Einwohnerin vollzogen. Unsere Rechtsexperten erzählen euch wie das Gericht in Deutschland dazu geurteilt hat.

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Die Ehe wird in Deutschland dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Sofern die Voraussetzungen der Eheschließung vorliegen, darf der Standesbeamte seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern. Der Standesbeamte muss seine Mitwirkung allerdings verweigern, wenn offenkundig ein Ehehindernis vorliegt und die Ehe aufhebbar oder unwirksam wäre.

Ein in der Praxis nicht einmal so selten anzutreffender Fall eines Ehehindernisses liegt in einer bereits bestehenden Ehe begründet. Wenn also einer der Heiratswilligen bereits mit einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen ist, muss der Standesbeamte die Mitwirkung an der Eheschließung verweigern.

Der geneigte Leser fragt sich jetzt möglicherweise, wie so etwas passieren kann. Man muss doch wissen, ob man verheiratet ist oder nicht. Tatsächlich?!

Es reichen für das Ehehindernis begründete Zweifel an eine noch bestehende Ehe mit einer anderen Person. Das kann beispielsweise auch eine nach nigerianischem Stammesrecht geschlossene Ehe zwischen einem deutschen Staatsangehörigen und einer nigerianischen Staatsangehörigen sein.

Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 01.02.2022 - 15 W 142/21) musste über eben solch einen Fall entscheiden, in dem der heiratswillige Mann vor der Standesbeamtin in Deutschland angegeben hatte, dass er vor Jahren in Nigeria geheiratet habe, er diese Heirat aber für ungültig ansehe. Der Auserwählte erzählte, dass er eine nigerianische Staatsangehörige, von der er nur den Vornamen in Erinnerung habe, im Rahmen einer Stammeshochzeit geheiratet habe. Das Standesamt bemühte sich um die Klärung, scheiterte jedoch an fehlenden Unterlagen und den fehlenden oder zu vagen Angaben zur Eheschließung und dem Familiennamen der nigerianischen Frau. Da die vom Verlobten selbst gesäten und begründeten Zweifel am Bestehen der Ehe nicht ausgeräumt werden konnten, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass mit der beabsichtigten Eheschließung in Deutschland eine unzulässige Doppelehe eingegangen würde. Die Standesbeamtin hatte zu Recht eine Mitwirkung verweigert.

Die Moral aus der Geschicht‘: Keine Stammeshochzeiten im Urlaub!

Der Rechtstipp wird zur Verfügung gestellt von: https://www.dittmann-hartmann.de