Im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle konnte am 14.01.22 gegen 22:50 Uhr der Fahrzeugführer eines Kleinkraftrades in Burgbrohl festgestellt werden.
Es stellte sich heraus, dass der junge Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem führte er das Kleinkraftrad während er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Ihm wurde eine Blutprobe entnommen sowie entsprechende Strafverfahren bezüglich eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.