Die vorläufige Beschilderung und Markierungen sind angebracht, sodass die Verkehrsregeln einer Fahrradstraße bereits gelten. In den kommenden Monaten folgen noch Ausstattungselemente wie Beleuchtung, Bänke und Bäume. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit entsprechender Berechtigung zufahren, und das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet.