An den nächsten drei Freitagen wird im Kreis Cochem-Zell eine Impfung ohne Termin angeboten.

Bremm |

An den folgenden Terminen ist in der kommunalen Impfstelle Cochem-Zell (Auf Cales 27, 56814 Bremm) eine Impfung gegen
COVID-19 auch ohne vorherige Anmeldung/Terminregistrierung möglich:

  • Freitag, 25. Februar: 8:30 – 12 Uhr und 13 – 16:30 Uhr
  • Freitag, 4. März: 13 – 16:30 Uhr
  • Freitag, 11. März: 13 – 16:30 Uhr

Es werden Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (erste und zweite Auffrischimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission für Personen ab 12 Jahren durchgeführt. Dabei besteht keine Impfstoffwahl.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern, Betreuten in Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche eine Auffrischung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung.

Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung können Personen, die in Medizin- und Pflegeeinrichtungen mit direktem Patient*innen- und Bewohner*innenkontakt beschäftigt sind, eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.

In der kommunalen Impfstelle ist eine zweite Auffrischungsimpfung vorerst nur bei Personen ab 16 Jahren möglich.

Alle Personen unter 70 Jahren müssen zum Nachweis der Berechtigung zur zweiten Auffrischungsimpfung unbedingt einen entsprechenden Nachweis in der Impfstelle vorlegen.

Als Nachweis einer Immunschwächeerkrankung kann nur ein ärztliches Attest anerkannt werden, in dem bescheinigt wird, dass die Notwendigkeit einer 4. Impfung aufgrund einer Immunschwächeerkrankung erforderlich ist.

Bewohnende oder Betreute in Pflegeeinrichtungen müssen eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Impfung mitbringen.

Ohne Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kann die Impfung in der Impfstelle nicht durchgeführt werden! Die Impfstelle Cochem-Zell bietet nach aktuellem Stand keine Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren an.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren können nur geimpft werden, wenn sie in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, ohne dass dieser selbst vor Ort ist, genügt nur bei 16- und 17-Jährigen.

Für die Impfung ist zwingend ein Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren genügt auch die Vorlage der Geburtsurkunde, des Schülerausweises, der Gesundheitskarte oder eines vergleichbaren Dokuments.

Sofern die Impfung im Impfausweis dokumentiert werden soll, ist dieser ebenfalls vom Impfling mitzubringen. Die kommunale Impfstelle kann keine Impfausweise ausgeben. Sofern Sie oder Ihr Kind keinen Impfausweis besitzen, wird die Impfung auf einem Einlegeblatt dokumentiert.

Eine Terminregistrierung unter www.impftermin.rlp.de ist trotzdem weiterhin möglich.