Genesenennachweise werden im Kreis Cochem-Zell nach einer Corona-Infektion nur noch auf Antrag durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Der Grund dafür sind die hohen Fallzahlen, welche zu einer Überbelastung des Gesundheitsamtes im Landkreis führen.
Ein Antrag kann auf der Homepage gestellt werden oder unter folgendem Link: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.CZ.KV&mode=cc&cc_key=Genesenennachweis
Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der derzeit geltenden Regelungen ein Genesenennachweis für ungeimpfte Personen nur für 90 Tage ausgestellt werden kann.
Des Weiteren wird auch ein digitaler Genesenennachweis (Zertifikat mit QR-Code) zum Einscannen in eine App kostenfrei unter Vorlage des positiven PCR-Befunds oder einer ärztlichen Bescheinigung bei Ärzten oder Apotheken, die über die entsprechende Software verfügen gesendet.
Teilnehmende Apotheken sint unter folgendem Link zu finden: https://www.mein-apothekenmanager.de/
Der Laborbefund wird den betroffenen Personen auf Anforderung vom durchführenden Arzt oder Labor zugesendet. Eine ärztliche Bescheinigung, die die Durchführung eines PCR-Tests, das Testdatum und das positive Testergebnis bescheinigt, wird ebenfalls anerkannt. Ein Nachweis über eine Antigen- Schnelltestung oder eine Antikörpertestung kann für die Ausstellung eines Genesenenzertifikats bisher nicht anerkannt werden.