Die Zutrittsregelung zum Kreishaus für Besuchende der Kreisverwaltung Cochem-Zell ab dem heutigen 4. März.

Kreis Cochem-Zell |

Aufgrund der aktuellen Coronafallzahlen ist für den Zugang zum Kreishaus weiterhin ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) erforderlich. Alle Besuchende werden gebeten einen entsprechenden Nachweis mitzuführen und diesen bei Zutritt zum Kreishaus vorzuzeigen.

Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Besuchende ohne Nachweis, der Zutritt zum Kreishaus verwehrt wird. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch weiterhin ein Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.