Die 3G Regelung im Mayener Rathaus entfällt ab dem 4. März.

Mayen |

Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung wird für Besucherinnen und Besucher des Mayener Rathauses die 3G Regelung (geimpft, genesen oder getestet) aufgehoben. Die entsprechende Verordnung tritt am 4. März in Kraft.

Weiter gelten jedoch das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.

Es wird darum gebeten Termine vorzugsweise online unter www.mayen.de/onlineleistungen zu vereinbaren. Ein Termin kann selbstverständlich auch telefonisch unter 02651-88-4013 vereinbart werden.

Mit Hilfe der Terminvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und jeder zur vereinbarten Zeit sein gewünschtes Anliegen erledigen kann.

„Bitte machen Sie daher von unserem Angebot Gebrauch und vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie das Rathaus aufsuchen“, appelliert auch Oberbürgermeister Dirk Meid an die Bevölkerung. Eine Reihe von Dienstleistungen kann man auch direkt online erledigt werden. Diese findet man ebenfalls unter www.mayen.de/onlineleistungen