Das Gesundheitsamt Cochem-Zell informiert über Verzögerungen wegen der hohen Inzidenzzahl.

Kreis Cochem-Zell |

Wichtige Information des Gesundheitsamtes vom Landkreis Cochem-Zell: Aufgrund der steigenden Fallzahlen kann es in der Übermittlung der SMS an Index- und Kontaktpersonen in den nächsten Wochen zu Verzögerungen kommen.

Das Gesundheitsamt ist bemüht, alle eingehenden Fälle so schnell wie möglich abzuarbeiten. Auch wenn die betroffene Person keine SMS erhalten sollte, ist sich an die geltenden Regelungen zu halten. Alle nötigen Informationen sind auf der Homepage des Landkreises zu finden.

Aufgrund der Absonderungsverordnung haben sich positiv getestete Personen sofort für 10 Tage (gerechnet ab dem Tag nach der Testung) in Isolation zu begeben. Eine Freitestung ist ab dem achten Tag möglich.

Sollte der Test am achten Tag negativ sein, kann die Isolation auch ohne Entlassungs-SMS des Gesundheitsamtes beendet werden.

Ein Nachweis ist dem Gesundheitsamt jedoch über die Homepage "Testnachweise hochladen - Hochladen Testnachweise (rlp.de)" hochzuladen. Entsprechendes gilt auch für Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige.

Auch bei regulärer Absonderung (zehn Tage) sind Index- und Kontaktpersonen ohne SMS des Gesundheitsamtes aus der Quarantäne ab dem elften Tag entlassen.