Antragsfrist endet am 15. März 2021!

Rhein-Hunsrück-Kreis |

Die Anträge auf Lernmittelfreiheit für alle weiterführenden Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis sind bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3 - 5, 55469 Simmern oder der jeweiligen Schule abzugeben. Die Vordrucke werden von den Schulen verteilt. Der Anspruch ist einkommensabhängig.
Um an der kostenfreien Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2021/2022 teilzunehmen, muss der Antrag bis zum 15. März 2021 gestellt werden.
Eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist erst ab dem 21. Mai bis zum 21. Juni 2021 über das Internetportal lmf-online.rlp.de (lmf = Lernmittelfreiheit) möglich. Den hierfür notwendigen Freischaltcode erhalten die Schülerinnen und Schüler Mitte Mai über die Schule. Eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr nach dem 21. Juni 2021 ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen und der Antragsvordruck für die Lernmittelfreiheit sind über den Link www.kreis-sim.de/Schulbuchausleihe zu finden. Der Antrag mit den dazugehörigen Nachweisen kann auch per E-Mail an ausleihe@rheinhunsrueck.de gestellt werden. Wichtig: Der Antrag muss unterschrieben sein.
Bei Fragen und Beratungsbedarf bitte telefonisch 06761 82 266 oder per E-Mail ausleihe@rheinhunsrueck.de Kontakt aufnehmen.
Persönliche Vorsprachen bieten wir aufgrund der aktuellen Corona-Situation nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung an.

(Presseinfo des Rhein-Hunsrück-Kreises)