Bei der kostenfreien Ausleihe ist die Antragsfrist bis zum 15. März zu beachten.

Cochem |

Um im kommenden Schuljahr 2022/2023 kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss ein Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit bis zum 15. März gestellt werden. Der Anspruch auf Lernmittelfreiheit ist abhängig vom Einkommen.

Dies gilt für alle weiterführenden Schulen im Landkreis Cochem-Zell und die Grundschule Treis-Karden. Hierzu muss lediglich der Link https://www.coc.de/portal/sba angeklickt, der Antrag online ausgefüllt und die Einkommensnachweise hochgrladen werden. Die Antragstellung ist auch über das Smartphone möglich. Hierbei können die Einkommensnachweise abfotografiert und hochgeladen werden. Nur wer die Antragsfrist (15. März) einhält, kann damit rechnen, dass die Buchpakete zu Schuljahresbeginn vollständig zur Verfügung stehen.

Ausleihe gegen Gebühr

Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kann eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr über das Internetportal www.Imf-online.rlp.de im Zeitraum vom 1. bis zum 29. Juni erfolgen. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der/die Schüler/in im Mai über die jeweilige Schule.

Wichtiger Hinweis: Jedes Schuljahr ist eine erneute Anmeldung/Antragstellung erforderlich, da ansonsten auch Mehrjahresbände bereits nach einem Schuljahr zurückzugeben sind.

Weitere Informationen sind telefonisch über die Behördennummer 115 der Kreisverwaltung Cochem-Zell zu erhalten.