Die Antragsfrist im Rhein-Hunsrück-Kreis endet am 15. März 2022.

Rhein-Hunsrück |

Die Anträge auf Lernmittelfreiheit für alle weiterführenden Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis sind bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3 - 5, 55469 Simmern oder der jeweiligen Schule abzugeben. Die Vordrucke werden von den Schulen verteilt. Der Anspruch ist einkommensabhängig.

Um an der kostenfreien Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2022/2023 teilzunehmen, muss der Antrag bis zum 15. März 2022 gestellt werden.

Eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist erst ab dem 1. Juni bis zum 29. Juni 2022 über das Internetportal lmf-online.rlp.de (lmf = Lernmittelfreiheit) möglich. Den hierfür notwendigen Freischaltcode erhalten die Schülerinnen und Schüler Ende Mai über die Schule. Eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr nach dem 29. Juni 2022 ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen und der Antragsvordruck für die Lernmittelfreiheit sind über den Link www.kreis-sim.de/Schulbuchausleihe zu finden.

Der Antrag mit den dazugehörigen Nachweisen kann auch per E-Mail an ausleihe@rheinhunsrueck.de gestellt werden. Wichtig: Der Antrag muss unterschrieben sein.

Bei Fragen und Beratungsbedarf steht die Kreisverwaltung telefonisch unter 06761 82 266 oder per E-Mail an ausleihe@rheinhunsrueck.de zur Verfügung.

Persönliche Vorsprachen werdenaufgrund der aktuellen Corona-Situation nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angeboten. Für persönliche Vorsprachen hat sich die Büroadresse der Schulbuchausleihe geändert.
Neue Adresse: Argenthaler Straße 5, 55469 Simmern (Verwaltungsgebäude am Globus).