Entsprechende Online-Anträge sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück zu finden.

Rhein-Hunsrück |

Bei vielen weiterführenden Schulen beginnen jetzt die Anmeldezeiträume für das kommende Schuljahr im Sommer 2022. Eltern sollten daher auch frühzeitig an die Bestellung der Schülerfahrkarten für den ÖPNV denken.

Auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.kreis-sim.de/schülerbeförderung, sind unter der Rubrik „Schülerbeförderung“ in der Kategorie „Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten“ für Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Online-Anträge zu finden. Die Kreisverwaltung bittet darum, die Anträge nicht auszudrucken, sondern online auszufüllen und abzuschicken.

Ein Antrag ist nur erforderlich...
  • ...bei der Einschulung in die Grundschule.
  • ...beim Wechsel von der Grundschule zur Klassenstufe 5 (Sekundarstufe I).
  • ...beim Wechsel von der Klassenstufe 10 (Sekundarstufe I) zur Klassenstufe 11 (Sekundarstufe II).
  • ....beim Wechsel von einer weiterführenden Schule zu einer Berufsbildenden Schule.
Innerhalb der Sekundarstufe II gilt...
  • ...der Antrag muss jährlich gestellt werden.
  • ...ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme ist einkommensabhängig. Wird die Einkommensgrenze überschritten, sind die Fahrkarten auf eigene Kosten bei einem beliebigen Verkehrsunternehmen oder dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel zu bestellen.

Ändern sich die dem Antrag zugrundeliegenden Daten (z. B. neuer Wohnsitz, Besuch einer anderen Schule), ist ein neuer Antrag zu stellen. Weitere Informationen zur Fahrkartenbestellung und zur Schülerbeförderung, erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.kreis-sim.de/schülerbeförderung.