Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück erinnert an die Beantragung der Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2022/23.

Rhein-Hunsrück |

Das neue Schuljahr rückt immer näher. Eltern sollten daher frühzeitig daran denken, Schülerfahrkarten zu beantragen. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung gibt es unter der Rubrik „Schülerbeförderung“ in der Kategorie „Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten“ für Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Online-Anträge.

Die Kreisverwaltung bittet darum, die Anträge nicht auszudrucken, sondern diese online auszufüllen und abzuschicken.

Ein Antrag ist nur erforderlich:
  • bei der Einschulung in eine Grundschule
  • beim Wechsel von einer Grundschule zur Klassenstufe 5 (Sekundarstufe I)
  • beim Wechsel von der Klassenstufe 10 (Sekundarstufe I) zur Klassenstufe 11 (Sekundarstufe II)
  • beim Wechsel von einer weiterführenden Schule zu einer Berufsbildenden Schule
Innerhalb der Sekundarstufe II gilt:
  • der Antrag muss jährlich gestellt werden
  • ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme ist einkommensabhängig. Wird die Einkommensgrenze überschritten, sind die Fahrkarten auf eigene Kosten bei einem beliebigen Verkehrsunternehmen oder dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel zu bestellen

Ändern sich die dem Antrag zugrundeliegenden Daten (z. B. neuer Wohnsitz, Besuch einer anderen Schule), ist ein neuer Antrag zu stellen.

Weitere Informationen zur Fahrkartenbeantragung und zur Schülerbeförderung, finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung.