Die Sommerferien rücken näher und damit auch das neue Schuljahr. Eltern sollten frühzeitig an die Bestellung der Schülerfahrkarten denken.

Rhein-Hunsrück |

Die Sommerferien rücken näher und damit auch das neue Schuljahr. Eltern sollten frühzeitig an die Bestellung der Schülerfahrkarten denken. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis stehen die Onlineanträge für die Bestellung der Schülerfahrkarten bereit:

 Zum Onlineantrag

Ein Antrag ist nur erforderlich:
  • bei der Einschulung in die Grundschule,
  • beim Wechsel von der Grundschule zur Klassenstufe 5 (Sekundarstufe I)
  • beim Wechsel von der Klassenstufe 10 (Sekundarstufe I) zur Klassenstufe 11 (Sekundarstufe II) und
  • beim Wechsel von einer weiterführenden Schule zu einer Berufsbildenden Schule.
Innerhalb der Sekundarstufe II gilt:
  • der Antrag muss jährlich gestellt werden
  • ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme ist einkommensabhängig. Wird die Einkommensgrenze überschritten, sind die Fahrkarten auf eigene Kosten bei einem beliebigen Verkehrsunternehmen oder dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel zu bestellen.
  • Ändern sich die dem Antrag zugrundeliegenden Daten wie zum Beispiel der Wohnsitz oder es wird eine andere Schule besucht, ist ein neuer Antrag zu stellen.

 Weitere Informationen zur Fahrkartenbestellung und zur Schülerbeförderung, stehen auf der Internetseite der Kreisverwaltung bereit: www.kreis-sim.de/Schülerbeförderung.