Die Sommerferien rücken näher und damit auch das neue Schuljahr. Eltern sollten frühzeitig an die Bestellung der Schülerfahrkarten denken. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis stehen die Onlineanträge für die Bestellung der Schülerfahrkarten bereit:
Ein Antrag ist nur erforderlich:
- bei der Einschulung in die Grundschule,
- beim Wechsel von der Grundschule zur Klassenstufe 5 (Sekundarstufe I)
- beim Wechsel von der Klassenstufe 10 (Sekundarstufe I) zur Klassenstufe 11 (Sekundarstufe II) und
- beim Wechsel von einer weiterführenden Schule zu einer Berufsbildenden Schule.
Innerhalb der Sekundarstufe II gilt:
- der Antrag muss jährlich gestellt werden
- ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme ist einkommensabhängig. Wird die Einkommensgrenze überschritten, sind die Fahrkarten auf eigene Kosten bei einem beliebigen Verkehrsunternehmen oder dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel zu bestellen.
- Ändern sich die dem Antrag zugrundeliegenden Daten wie zum Beispiel der Wohnsitz oder es wird eine andere Schule besucht, ist ein neuer Antrag zu stellen.