Fristen zur Einschreibung der zukünftigen ErstklässlerInnen im Bereich Mayen starten bald.

Mayen |

Das Einschreiben der zukünftigen ErstklässlerInnen aus dem Bereich der Stadt Mayen erfolgt bei der Schulleitung der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule.

Gemäß den §§ 56 des Landesgesetzes für die Schulen in Rheinland - Pfalz (Schulgesetz) vom 30.03.2004 sowie der derzeit geltenden Grundschulordnung beginnt für alle Kinder, die vor dem 1.September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, die Pflicht zum Besuch der Grundschule mit Beginn des neuen Schuljahres. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, aber im Zeitraum ab dem 1. September bis zum 31. Dezember 2022 das sechste Lebensjahr vollenden (Kann-Kinder) werden, können ebenfalls auf Antrag der Eltern gem. § 58 Schulgesetz eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

Nachstehend die Einschreibezeiten:
  • Grundschule Hausen: 31. Januar, 13:15 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Grundschule St. Veit: 31. Januar 2022, 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Grundschule Kürrenberg: 8. Februar, 14:00 bis 15:00 Uhr
  • Grundschule Hinter Burg: 9. Februar, 9:30 bis 11:00 Uhr
  • Grundschule St. Clemens: 14. Februar, 8:30 bis 11:00 Uhr

Für weitere Termine muss eine telefonische Rücksprache mit der jeweiligen Schule stattfinden.

Zur Anmeldung sind unbedingt Geburtsurkunde oder Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch des Kindes mitzubringen.