Die Schmiererei ist der Polizei Koblenz bekannt. Die Angelegenheit wurde überprüft und die Androhung wird als nicht ernsthaft bewertet. Dennoch ist die Polizei vor Ort sichtbar präsent und steht im Kontakt zur Schulleitung. Es besteht keine konkrete Gefahr für Schülerinnen und Schüler und/oder Kollegium.
Rechtliche Bewertung und weitere Schritte
Wenngleich diese Ankündigung möglicherweise als "Schülerstreich" gedacht war, erfolgt eine Prüfung, ob hier der Tatbestand des § 126 Strafgesetzbuches (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) erfüllt ist. Die Ermittlungen dauern an.