Für die Annahme von Führerscheinanträgen wurde die Verfahrensweise geändert.

Rhein-Hunsrück |

Bei der Stadtverwaltung Boppard und den Verbandsgemeindeverwaltungen im Kreis können Bürger*innen des Rhein-Hunsrück-Kreises ab dem 1. August folgende Verwaltungsleistungen der Führerscheinstelle beantragen:

  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
  • Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis (z. B. Klasse A1)
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis (z. B. Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE)
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Beantragung eines Ersatz-Führerscheines (z. B. nach Namensänderung)
  • Umtausch grauer oder rosa Führerscheine in einen EU-Karten-Führerschein
  • Internationale Führerscheine

Eine Vorsprache bei der Kreisverwaltung, Führerscheinstelle, ist in Zukunft allerdings bei allen weiteren Anträgern (z.B. Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klasse C) erforderlich.

Zuletzt kam es zu einer gesetzlichen Änderung bei der gewerblichen Nutzung der Fahrerlaubnis. Zum 23. Mai wurde bundesweit die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) eingeführt. Dieser ersetzt zukünftig die Eintragung der Schlüsselzahl 95 („Module“) auf dem Führerschein. Besitzen diese „Module“ noch Gültigkeit, ist zunächst nichts zu veranlassen. Falls die „Module“ in naher Zukunft ablaufen, empfiehlt die Kreisverwaltung, etwa drei Wochen vorher bei dieser vorzusprechen, um die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises zu beantragen. Die Ausstellung eines vorläufigen Nachweises, wie dies bisher der Fall war, ist nicht mehr möglich.