Der Umtausch dient der Fälschungssicherheit.

Rhein-Hunsrück-Kreis |

Betroffen sind alle Bürger*innen, die einen Führerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dieser muss in den nächsten Jahren in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Ersetzt werden alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum.

Bürger*innen die nach dem 19. Januar 2013 ihren Führerschein erworben haben, bekamen bereits einen befristeten Kartenführerschein ausgehändigt. Dieser ist für 15 Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden. Bei dieser Erneuerung handelt es sich lediglich um einen Dokumentenumtausch. Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Der Umtausch ist nach folgenden Richtlinien geregelt:

Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr, bei dem Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins:

  • geboren vor 1953 - Umtausch bis zum 19. Januar 2033
  • geboren zwischen 1953 und 1958 - Umtausch bis zum 19. Januar 2022
  • geboren zwischen 1959 und 1964 - Umtausch bis zum 19. Januar 2023
  • geboren zwischen 1965 und 1970 - Umtausch bis zum 19. Januar 2024
  • geboren nach 1970 - Umtausch bis zum 19. Januar 2025

Bei dem Besitz eines Kartenführerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr:

  • ausgestellt zwischen 1999 und 2001 - Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • ausgestellt zwischen 2002 und 2004 - Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • ausgestellt zwischen 2005 und 2007 - Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • 2008 ausgestellt - Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • 2009 ausgestellt - Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • 2010 ausgestellt - Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • 2011 ausgestellt - Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • ausgestellt zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 - Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Im Rhein-Hunsrück-Kreis kann der Führerschein bei der Kreisverwaltung in Simmern oder der Stadtverwaltung Boppard umgetauscht werden. Dazu werden ein aktuelles biometrisches Passbild, ein gültiges Ausweisdokument und eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ausgestellt wurde, benötigt. Letzteres gilt nur bei rosa oder grauen Führerscheinen.