Aufgrund des schlechten Zustands der Bruchsteinmauer auf der Fallerstraße in Obermendig, muss diese gesperrt werden.

Mendig |

Aufgrund einer bauaufsichtlichen Anordnung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz muss im oberen Stadtteil die Fallerstraße in Höhe des Anwesens 10a zur Gefahrenabwehr gesperrt werden. Die Zustandsstörer sind aufgefordert, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen.

Der derzeitige Zustand der Bruchsteinmauer stellt nach Auffassung des Landkreises eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, da nicht auszuschließen ist, dass Personen verletzt oder Sachgegenstände beschädigt werden. Deshalb hat die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet.

Aufgrund der geringen Straßenbreite in diesem Bereich wird eine Vollsperrung notwendig, denn eine Absicherung der Fahrbahn muss, so heißt es in der Anordnung, in einem Abstand von circa drei Metern zur Mauer erfolgen. Der Anliegerverkehr ist bis zur Absperrung frei. Eine Umleitung ist über die Molkerei- und die Hauptstraße ausgeschildert. Der Fußgänger- und Fahrradverkehr ist von der Sperrung nicht betroffen. Da mit der bauaufsichtlich angeordneten Maßnahme auch Einschränkungen für die Müllabfuhr einhergehen, wird für die betroffenen Anlieger ein Müllsammelplatz eingerichtet. Die angrenzenden Haushalte erhalten weitere Informationen per Handzettel.