Auch für Mieter und Hauseigentümer im Rhein-Hunsrück-Kreis, die bislang keinen Anspruch hatten, wird Wohngeld interessant.

Rhein-Hunsrück |

Zum 1. Januar 2023 ist eine große Wohngeldreform in Kraft getreten. Rund 2 Millionen Haushalte können das neue „Wohngeld-Plus“ erhalten; bisher waren es bundesweit rund 600.000 Haushalte. Anspruch auf das „Wohngeld Plus“ haben Haushalte mit geringem Einkommen. Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Auch für Mieter und Hauseigentümer im Rhein-Hunsrück-Kreis, die bislang keinen Anspruch hatten, wird Wohngeld interessant.

Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein. Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Die dauerhafte Heizkostenkomponente sorgt zudem für einen Ausgleich der gestiegenen Heizkosten.

Eine Orientierung zur möglichen Höhe des Wohngeldanspruchs bieten der Wohngeldrechner und die Wohngeldtabellen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, über diesen Link:

 https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Antragsunterlagen können unter dem Link des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz als ausfüllbare pdf-Datei abgerufen werden:

 https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld/

Da ein größerer Personenkreis Anspruch auf Wohngeldleistungen hat, geht die Kreisverwaltung von erhöhten Antragszahlen und einem höheren Arbeitsaufkommen aus. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis bittet daher darum, von telefonischen Anfragen abzusehen. Auf jedem Fall wird das Wohngeld bei einer Bewilligung rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.