Ziel der Befragung ist eine Qualitätsbewertung der Ergebnisse. Die Termine der Befragungen werden schriftlich angekündigt.

Kreis Ahrweiler |

Seit rund drei Monaten laufen die Interviews für den Zensus 2022. Die persönlichen Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen sind größtenteils abgeschlossen. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird in Kürze erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. Die Wiederholungsbefragung dauert etwa fünf Minuten.

Im Landkreis Ahrweiler betrifft dies etwa 490 zufällig ausgewählte Personen an 162 Anschriften. Das entspricht rund vier Prozent der bisher im Kreis in Haushalten und Wohnheimen Befragten.

Die Wiederholungsbefragung dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022 im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen und ist EU-weit vorgeschrieben. Die Angaben werden mit den beim ersten Interview gemachten Informationen abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die Wiederholungsbefragung läuft etwa bis Anfang November.

Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und, ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht, die nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt ist.

Die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus kündigen den ausgewählten Haushalten den persönlichen Befragungstermin für die Wiederholungsbefragung schriftlich an. Es handelt sich dabei nicht um dieselben Interviewerinnen und Interviewer wie beim ersten Mal. Die Personen, die das Interview führen, weisen sich, wie bei der Erstbefragung, mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) aus. Die Befragung kann an oder vor der Tür erfolgen.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 unter: www.zensus2022.de