Am gestrigen Nachmittag gegen 16:30 Uhr erschien ein Spaziergänger auf der Polizeiinspektion Andernach, um einen Fundgegenstand abzugeben, den er kurz zuvor am Rhein in Andernach aufgefunden hatte. Die eingesetzten Beamten staunten nicht schlecht, als er aus einem Tuch eine Handgranate hervorholte. Da nicht auszuschließen war, dass die Handgranate noch scharf war, wurde der Spaziergänger unverzüglich gebeten, die Dienststelle zu verlassen, die Handgranate draußen abzulegen und die Örtlichkeit zu verlassen. Im Anschluss wurde sofort die Straße vor der Dienststelle voll gesperrt. Erst nach Rücksprache mit dem Kampfmittelräumdienst konnte Entwarnung gegeben und die Sperrmaßnahmen aufgehoben werden. Die Handgranate wurde anschließend an den Kampfmittelräumdienst übergeben. Gegen den Finder wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei eindringlich, bei einem Fund solcher Gegenstände umgehend Abstand von dem Gegenstand einzunehmen und sofort die Polizei zu verständigen, damit diese Absperrmaßnahmen treffen und ein sicheres Entschärfen dieser Gegenstände in die Wege leiten kann. Von solchen Gegenständen können erhebliche Gefahren für Leib oder Leben ausgehen, auch wenn diese vielleicht ungefährlich erscheinen. Zudem weist die Polizei darauf hin, dass der Besitz und das Führen dieser Gegenstände eine Straftat nach dem Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und/oder Sprengstoffgesetz darstellt.