Zum 31. Dezember wird der Kehrbezirk I des Landkreises Mayen-Koblenz aufgelöst. Von der Änderung betroffen sind die Ortschaften Bassenheim, Kobern-Gondorf, Mertloch, Winningen, Wolken und der Rübenacher Forstweg in Koblenz.

Kreis Mayen-Koblenz |

Der Kehrbezirk Mayen-Koblenz I wird zum 31. Dezember aufgelöst und die betroffenen Liegenschaften werden mit Wirkung zum 1. Januar den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern umliegender Bezirke zugeordnet.

Von der Änderung betroffen sind die Bürger der Ortschaften Bassenheim, Kobern-Gondorf, Mertloch, Winningen, Wolken und des Rübenacher Forstwegs in Koblenz. Welcher bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jeweils zuständig ist, kann auf der Homepage des Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Rheinland-Pfalz abgefragt werden.

Ein Kehrbezirk ist ein Gebiet in dem ein Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger öffentlich-rechtliche Schornsteinfegertätigkeiten auszuführen hat. Für die Einteilung der Kehrbezirke ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig. Die Bezirksschornsteinfeger kümmern sich in ihrem Gebiet unter anderem um die Feuerstättenbescheide, die regeln, welche Arbeiten in welchen Abständen zu erledigen sind.

Hierfür führen Sie zweimal in sieben Jahren die Feuerstättenschau durch, bei der alle Feuerungsanlagen im Kehrbezirk begutachtet werden. Dies dient vor allem dem vorbeugenden Brandschutz. Außerdem sind die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme von Feuerungsanlagen zuständig.