Am Sonntag, dem 30. Januar, ist die Stichwahl zur Wahl des neuen Landrates des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Rhein-Hunsrück |

Am kommenden Sonntag, dem 30. Januar wird endgültig der neue Landrat im Rhein-Hunsrück-Kreis gewählt. Da nach dem ersten Wahlgang am 16. Januar kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen konnte, treten nun Dr. Christian Klein (CDU) und Volker Boch (unabhängig) in einer Stichwahl gegeneinander an.

"Unser Wahlrecht ist ein wertvolles Gut – Nutzen Sie es und geben Sie am 30. Januar 2022 Ihre Stimme ab! Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben, sorgen Sie bitte dafür, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Verbandsgemeinde bzw. der Stadtverwaltung Boppard eingeht. Sie können den Wahlbrief auch am Sonntag im Wahllokal abgeben." - Dietmar Tuldi (Kreiswahlleiter)

Wer mit der zur ersten Wahl übersandten Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt hat, erhält ohne erneuten Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Wer sich nicht sicher ist, ob er bereits Unterlagen für eine Stichwahl beantragt hat, kann Briefwahlunterlagen mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch bei der für den Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung/Stadtverwaltung Boppard beantragen. Anzugeben sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Der Antrag kann auch per E-Mail, jeweils eine E-Mail für die betreffende Person die Briefwahlunterlagen beantragt, an die für den Wohnort zuständige Verbandsgemeindeverwaltung/Stadtverwaltung Boppard gerichtet werden.

Anträge auf Briefwahlunterlagen können bis Freitag, dem 28. Januar, um 18 Uhr, gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, dem 30. Januar, um 15 Uhr.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend übersandt oder amtlich überbracht.Diese Unterlagen können auch bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung abgeholt werden.

Wer nicht per Briefwahl wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden sowie der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz.

Falls die Wahlbenachrichtigung bereits vernichtet wurde, kann trotzdem unter Vorlage des Personalausweises am Wahlsonntag im Wahllokal gewählt oder Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung/Stadtverwaltung Boppard beantragt werden.

Mehr Informationen unter www.kreis-sim.de/wahl.