Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das in den Wassergewinnungsanlagen der Kreiswerke Cochem-Zell zur Trinkwassergewinnung verfügbare Wasservorkommen deutlich zurückgegangen.

Kreis Cochem-Zell |

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das in den Wassergewinnungsanlagen der Kreiswerke Cochem-Zell zur Trinkwassergewinnung verfügbare Wasservorkommen deutlich zurückgegangen. Um weiterhin im gesamten Versorgungsgebiet Trinkwasser für Zwecke der Nahrungszubereitung, zum Trinken und zur Körperpflege sowie zur Versorgung der Nutztiere im benötigten Umfang zur Verfügung stellen zu können, ist es notwendig, die Verwendung des vorhandenen Trinkwassers auf diese lebensnotwendigen, wichtigen Nutzungen zu beschränken.

Um die allgemeine Wasserversorgung sicherstellen zu können, wird daher bis auf Weiteres folgendes untersagt:

  • Bewässerung von Grün- und Rasenflächen im öffentlichen sowie im privaten Eigentum
  • Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel- und Freizeitplätzen
  • Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren