Der Landkreis reagiert damit auf die anhaltende Trockenheit und den damit verbundenen Rückgang des Wasservorkommens.

Cochem-Zell |

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das in den Wassergewinnungsanlagen der Kreiswerke Cochem-Zell zur Trinkwassergewinnung verfügbare Wasservorkommen deutlich zurückgegangen. Um weiterhin im gesamten Versorgungsgebiet Trinkwasser für Zwecke der Nahrungszubereitung, zum Trinken und zur Körperpflege sowie zur Versorgung der Nutztiere im benötigten Umfang zur Verfügung stellen zu können, ist es notwendig, die Verwendung des vorhandenen Trinkwassers auf diese lebensnotwendigen, wichtigen Nutzungen zu beschränken.

Um die allgemeine Wasserversorgung sicherstellen zu können, wird daher bis auf Weiteres folgendes untersagt:

  • Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen (Sträucher, Bäume, Blumenbeete und Zierpflanzen) im öffentlichen sowie im privaten Eigentum.
  • Die Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel- und Freizeitplätzen.
  • Das Befüllen von Pools, ausgenommen Kinderplanschbecken mit einer maximalen Füllmenge von 300 Litern.
  • Das Waschen von Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine ausdrücklich genehmigte Waschanlage.
  • Das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen.
  • Die Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren.

Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 8. August kann eingesehen werden, unter: www.cochem-zell.de/bekanntmachungen

Die diesbezüglich erlassene Allgemeinverfügung vom 20. Juli wird aufgehoben.