Landrat Volker Boch überreicht acht neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern die Einbürgerungsurkunden.

Rhein-Hunsrück |

Acht Personen aus den Herkunftsländern Pakistan, Kongo, Ukraine, Russland und Italien haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden und die Einbürgerungsurkunden erhalten. In einer Feierstunde im Kreishaus sprachen die acht neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Gelöbnis auf das Grundgesetz ab.

Sie haben auf Ihrem Weg zur Einbürgerung viele Stationen durchlaufen und sich bewusst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekannt; damit haben Sie erklärt, dass Sie Teil dieser Gesellschaft sein wollen. Von nun an stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen: Sie dürfen wählen und sich wählen lassen, Sie haben das Recht selbstständig zu arbeiten, genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und können in zahlreiche Länder der Welt ohne Visum reisen. - Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)

Für den Landrat haben diese Einbürgerungen eine hohe Bedeutung. Er überreichte Tetiana und Tochter Juliia Eckes, die bisher Staatsangehörige der Ukraine gewesen waren, persönlich ihre Urkunden.

Die Kreisverwaltung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass bald weitere Einbürgerungen vorgenommen werden können. - Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)

Eingebürgert werden kann, wer seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und ausreichende Deutschkenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachgewiesen hat. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten der Europäischen Union und der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten und eine Doppelstaatsangehörigkeit zu erlangen. Bereits seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Weitere Informationen zum Einbürgerungsrecht gibt es bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis: