Die Kreisverwaltung bereitet die Registrierung für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen mit Hochdruck vor.

Rhein-Hunsrück |

Die sogenannte „Massenzustrom“-Richtlinie 2001/55/EG ist mit dem Beschluss vom 4. März in Kraft getreten. Damit gilt in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen, wodurch der Weg für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für die Geflüchteten aus der Ukraine geebnet wird.

Die Schutzsuchenden erhalten auf diese Weise eine Aufenthaltserlaubnis, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben die Vertriebenen aus der Ukraine Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Wir können damit den Geflüchteten die Sicherheit geben, dass nach der Einreise ins Bundesgebiet der Aufenthalt, die Sozialleistungen und die medizinische Versorgung sichergestellt werden können. Die Kreisverwaltung hat im Einvernehmen mit den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz dafür in den vergangenen Tagen die notwendigen Modalitäten geklärt. - Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)

Direkte Hilfebedarfe, wie zum Beispiel Krankenscheine, können die Schutzsuchenden der Kreisverwaltung per E-Mail an ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de melden.

Damit der Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung sowie ein rechtssicherer Aufenthalt formell abgewickelt werden können, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Registrierung und die Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich.

Dies ist ab sofort nach Terminabsprache bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung möglich (E-Mail: ukraine.abh@rheinhunsrueck.de). Die Registrierung führt anschließend zur Erteilung des Aufenthaltstitels. Bei der Registrierung werden Dokumente überprüft sowie Fingerabdrücke aufgenommen und abgeglichen. Dies ist zur Sicherung der Identitätsangaben zwingend erforderlich.

Die Kreisverwaltung arbeitet derzeit an der Vorbereitung für einen reibungslosen und schnellen Ablauf.

Wir müssen die gesetzlichen Bestimmungen genau beachten, möchten den Geflüchteten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aber ein möglichst niedrigschwelliges Angebot machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen die Voraussetzungen, dass schnell sowohl Aufenthaltstitel als auch Leistungen beim Sozialamt beantragt werden können. - Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)

Um einen Termin für die Registrierung zu vereinbaren, bittet die Kreisverwaltung um eine E-Mail an ukraine.abh@rheinhunsrueck.de mit folgenden Angaben:

  • vollständiger Name der eingereisten Personen
  • Geburtsdatum
  • Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
  • Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
  • Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
  • E-Mail-Adresse
  • telefonische Erreichbarkeit
  • ggf. Ansprech- / Vertrauensperson

Geflüchtete Menschen ohne sozialen Anknüpfungspunkt und/oder gesicherter Unterkunft im Rhein-Hunsrück-Kreis wenden sich bitte für die Registrierung weiterhin an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, zum Beispiel in Trier, Dasbachstraße 19.

Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an: ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de

Die Kreisverwaltung bittet alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich mit Transporten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis auf den Weg machen, um Kriegsvertriebene in den Landkreis zu bringen, dass diese Transporte vorab der Kreisverwaltung mitgeteilt werden: ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de.

Sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Region ankommen, bittet die Kreisverwaltung um eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt:

So können Fragen zu Hilfeleistungen und Betreuung schnell geklärt werden.