33 Personen aus zehn verschiedenen Herkunftsländern erhielten im Kreishaus die Einbürgerungsurkunden für die deutsche Staatsangehörigkeit.

Rhein-Hunsrück |

33 Personen aus den Herkunftsländern Afghanistan, Brasilien, Frankreich, Italien, Kasachstan, Kosovo, Litauen, Ukraine, Rumänien und Syrien erhielten im Kreishaus die Einbürgerungsurkunden für die deutsche Staatsangehörigkeit. Landrat Volker Boch überreichte exemplarisch Einbürgerungsurkunden an Frau Maria Popa und Sohn Matei aus Lautzenhausen.

Die Kreisverwaltung arbeitet mit Nachdruck daran, dass bald weitere Einbürgerungen vorgenommen werden können. - Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)

Frau Popa wurde in Aiud, Rumänien geboren und reiste 2014 ins Bundesgebiet ein. Sie konnte mit der Einbürgerung ihre rumänische Staatsangehörigkeit beibehalten.

Sie haben auf Ihrem Weg zur Einbürgerung viele Stationen durchlaufen und sich bewusst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekannt und wollen Teil dieser Gesellschaft sein. Von nun an dürfen Sie beispielsweise wählen oder sich wählen lassen. - Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)

Er freute sich darüber, dass neben Frau Popa und ihrem Sohn 31 weitere neue deutsche Staatsangehörige im Landkreis begrüßt werden konnten. 

Über 10,8 Millionen ausländische Personen leben dauerhaft in Deutschland, rund 530.000 in Rheinland-Pfalz und 12.300 haben ihren Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Eingebürgert werden kann grundsätzlich, wer unter anderem seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und ausreichende Deutschkenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachgewiesen hat. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten der Europäischen Union und der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten und eine Doppelstaatsangehörigkeit zu erlangen. Bereits seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.